Heizkostenzuschuss 2025

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich. Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. 

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. 


Antragsformular 2025.pdf (0.3 MB)

Informationsblatt zur Einkommensberechnung 2025.pdf (0.12 MB)

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025.pdf (0.16 MB)


  • Quelle: Land Tirol

04.03.2025