Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger!
Der Gemeinderat der Gemeinde Prutz hat im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs im Umfeld der Volksschule und des Kindergartens Prutz, die Verordnung einer Schulstraße, gemäß § 76d Abs. 1 und 2 iVm § 94b Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBI Nr. 159/1960 idgF, erlassen:
Kugelgasse:
ab Kreuzung Kirchgasse/Kugelgasse bis Kreuzung Kugelgasse/Mühlgasse sowie
Kirchgasse:
zwischen Kindergarten und Kreuzung Kirchgasse/Kugelgasse
In der Schulstraße gilt ein absolutes Fahrverbot für Kraftfahrzeuge:
an Schultagen von 07:00 Uhr bis 08:30 Uhr sowie von 11:45 Uhr bis 13:00 Uhr
Ausnahmen:
Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf den über die Parzelle 518/2 erreichbaren Grundstücken zum Zweck des Zu- und Abfahrens; Fahrräder, verschiedene Nutzergruppen im öffentlichen Interesse und Anrainer
Die Einhaltung wird von der Polizei kontrolliert, bei Missachtung ist mit strafrechtlichen Maßnahmen zu rechnen.
Für die Gemeinde Faggen
Bgm. Andreas Förg e.H.
02.09.2025