Waldbrandverordnung Bezirk Landeck
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht im Bezirk Landeck erhöhte Waldbrandgefahr. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck hat daher folgende Maßnahmen erlassen:
🚫 Striktes Verbot von Feuerentzünden und Rauchen in allen Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen – inklusive Zweckfeuern!
⚠️ Verstöße können mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Bitte beachten Sie diese Regelung zum Schutz unserer Wälder!
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 29.12.2025:
Waldbrandverordnung.pdf (0.19 MB)
30.12.2025