Verbot des Feuerentzündens im Wald

Waldbrandverordnung Bezirk Landeck


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht im Bezirk Landeck erhöhte Waldbrandgefahr. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck hat daher folgende Maßnahmen erlassen:


🚫 Striktes Verbot von Feuerentzünden und Rauchen in allen Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen – inklusive Zweckfeuern! 


⚠️ Verstöße können mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.


Bitte beachten Sie diese Regelung zum Schutz unserer Wälder!


Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 29.12.2025:

Waldbrandverordnung.pdf (0.19 MB)


30.12.2025